Förderung

Förderkriterien
Die Audi Stiftung für Umwelt GmbH orientiert sich bei allen Projektentscheidungen an ihrer Satzung. Außerdem soll der Fokus stets darauf liegen, Umweltbildung mit innovativen Konzepten und mit moderner Technologie zu verbinden. Dabei soll ganzheitlich ein Beitrag zum nachhaltigen Mensch-Umwelt-System geleistet werden.
1. Gefördert werden vor allem Projekte, die
- aufgrund innovativer Technologien auf sozio-ökologische Herausforderungen einwirken und zur Entwicklung von Lösungen im Umweltbereich beitragen,
- nicht allein die Natur bzw. die Umwelt im Blick haben, sondern zu einem nachhaltigen Mensch-Umwelt-System beitragen,
- Umweltaspekte mit bildungsbezogenen Anliegen verknüpfen,
- als Modellprojekt Vorbildcharakter für andere Einrichtungen darstellen,
- und wissenschaftliche Erkenntnisse nutzbar machen.
2. Als Förderbereiche gelten
die Förderung der Entwicklung von Technologien im Umweltbereich,
der Schutz der natürlichen Lebensgrundlage von Menschen, Tieren und Pflanzen,
sowie die Unterstützung von Maßnahmen und Aktivitäten zur Umweltbildung.
Nicht gefördert werden Vorhaben von Antragsstellern bezüglich:
- Veranstaltungen (Workshops, Tagungen, etc.)
- Imagekampagnen, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
- Studien-, Diplom- und Doktorarbeiten
Die Gemeinnützigkeit des Antragstellers sowie der beantragten Projekte ist nachzuweisen. Maßgeblich hierfür sind die Bestimmungen des § 52 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) oder eine analoge Definition ausländischen Rechts.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge an die Audi Stiftung für Umwelt GmbH können jederzeit formlos per Mail an info@audi-stiftung-fuer-umwelt.de als Projektskizze eingereicht werden und sollten auf 3-4 Seiten zumindest folgende Angaben enthalten:
- Ziele, Inhalte, Dauer und Kosten des Projektes
- den oder die Projektpartner
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Die Stiftung prüft auf Grundlage der eingereichten Projektskizze, ob das Vorhaben für eine Unterstützung durch die Audi Stiftung für Umwelt GmbH in Betracht kommt. Sollte das Vorhaben für eine Unterstützung in Frage kommen, erarbeitet die Stiftung gemeinsam mit dem Antragsteller einen detaillierten Projektantrag. Über das Projekt entscheidet die Gesellschafterversammlung nach Maßgabe der strategischen Ausrichtung der Stiftung.